E-Rechnungs-Pflicht-Check für Handwerker
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für deinen Betrieb? Beantworte zwei kurze Fragen und du weißt sofort, ob du empfangen oder auch ausstellen musst — und ab welchem Datum.
Stellst du Rechnungen an andere Unternehmen (B2B)?
Also an Firmen, Selbstständige oder öffentliche Auftraggeber — nicht nur an Privatkunden.
Rechtlicher Rahmen: Wachstumschancengesetz, Stand 2025. Der Check ersetzt keine Steuerberatung — bei Zweifeln frag deinen Steuerberater.
Der Zeitstrahl zur E-Rechnungspflicht
Die Pflicht kommt gestaffelt. Entscheidend sind das Empfangen (gilt bereits für alle) und das Ausstellen (kommt später, je nach Umsatz):
- Ab 01.01.2025 — Empfang: Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen (XRechnung/ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten können. Das gilt ausnahmslos, auch für Kleinunternehmer und reine B2C-Betriebe.
- Ab 01.01.2027 — Ausstellung ab 800.000 € Umsatz: Betriebe mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 01.01.2028 — Ausstellung für alle: Dann müssen alle Unternehmen ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Papier und PDF sind im B2B-Bereich damit endgültig Vergangenheit.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen / E-Rechnung
- § 27 UStG – Übergangsvorschriften (Fristen 2025–2028)
- BMF – FAQ zur verpflichtenden E-Rechnung
Die gestaffelten Fristen ergeben sich aus dem Wachstumschancengesetz (Änderung des UStG). Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — dieser Rechner ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Rechne nicht — lass rechnen.
Dieses Tool zeigt, was Werkmind im Alltag automatisch übernimmt: Drei Fragen — und du weißt, ab wann die E-Rechnungspflicht für dich gilt — direkt in deinen Angeboten, Rechnungen und der Nachkalkulation.
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Häufige Fragen
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat — in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD. Nur so kann die Rechnung automatisch eingelesen und verarbeitet werden. Ein eingescanntes Papier oder ein normales PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Nein. Ein reines PDF gilt nicht als E-Rechnung, weil es keine strukturierten Daten enthält. Eine Ausnahme ist ZUGFeRD: Dabei ist im PDF zusätzlich ein XML-Datensatz eingebettet — dieses hybride Format erfüllt die Anforderungen, ein normales PDF ohne XML nicht.
XRechnung ist ein reines XML-Format ohne Sichtkomponente, häufig gefordert von öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: ein optisch lesbares PDF mit eingebettetem XML. Beide sind zulässige E-Rechnungsformate — welches du nutzt, hängt vom Empfänger und deiner Software ab.
Nein. Für reine B2C-Rechnungen an Privatkunden gibt es keine Ausstellungspflicht. Die E-Rechnungspflicht betrifft nur den B2B-Bereich, also Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Empfangen können musst du E-Rechnungen als Unternehmen aber trotzdem seit dem 01.01.2025.
Ja. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen und dürfen weiter als Papier oder PDF ausgestellt werden. Ebenso Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sowie bestimmte steuerfreie Umsätze.
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