Brutto, Netto & Mehrwertsteuer berechnen
Rechne blitzschnell zwischen Netto und Brutto um. Betrag eingeben, Richtung und Steuersatz wählen — und du siehst Netto, Mehrwertsteuer und Brutto sauber getrennt.
In Deutschland gilt der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 % — etwa auf bestimmte Lebensmittel und Bücher. Kleinunternehmer weisen keine MwSt aus.
So funktioniert die MwSt-Berechnung
Je nach Richtung nutzt der Rechner diese Formeln:
Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ (1 + Satz ÷ 100)
MwSt = Brutto − Netto
- Netto: Betrag ohne Mehrwertsteuer, Basis der Kalkulation.
- MwSt: 19 % Regelsatz oder 7 % ermäßigt.
- Brutto: Betrag inklusive Mehrwertsteuer, den der Kunde zahlt.
Regelsteuersatz 19 %, ermäßigter Satz 7 % nach § 12 UStG. Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — dieser Rechner ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Rechne nicht — lass rechnen.
Dieses Tool zeigt, was Werkmind im Alltag automatisch übernimmt: Schnell zwischen Netto und Brutto umrechnen — 19 % oder 7 % — direkt in deinen Angeboten, Rechnungen und der Nachkalkulation.
- Werte fließen direkt in Angebot & Rechnung
- Kalkulation und Nachkalkulation in Echtzeit
- Serverstandort Deutschland, DSGVO-konform
Häufige Fragen
Teile den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) beziehungsweise durch 1,07 (bei 7 %), um den Nettobetrag zu erhalten. Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die enthaltene Mehrwertsteuer. Bei 119 € brutto sind das 100 € netto und 19 € MwSt.
Multipliziere den Nettobetrag mit dem Steuersatz und addiere ihn: Netto × 0,19 ergibt die MwSt, Netto + MwSt ergibt den Bruttobetrag. Aus 100 € netto werden so 19 € MwSt und 119 € brutto. Der Rechner erledigt das automatisch in beide Richtungen.
Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, auch für die meisten Handwerksleistungen. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und den Personennahverkehr.
Netto ist der Betrag ohne Mehrwertsteuer, Brutto der Betrag inklusive Mehrwertsteuer. Unternehmen kalkulieren und weisen Preise oft netto aus, Endkunden zahlen den Bruttopreis. Auf der Rechnung müssen Netto, Steuersatz, MwSt-Betrag und Brutto getrennt ausgewiesen sein.
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Mehrwertsteuer aus und darf keine ausweisen. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis auf § 19 UStG. Sobald du regelbesteuert bist, gelten wieder 19 % oder 7 % wie im Rechner.
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