Verzugszinsen berechnen
Zahlt ein Kunde zu spät? Trage offenen Betrag, Verzugstage und den Basiszinssatz ein — und berechne taggenau, wie viel Verzugszinsen und Mahnpauschale du fordern darfst.
Der gesetzliche Verzugszins ist der Basiszinssatz (halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt) plus 5 Prozentpunkte bei Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkte bei Geschäften zwischen Unternehmen. Im B2B-Geschäft kommt zusätzlich eine Mahnpauschale von 40 € hinzu.
So berechnest du Verzugszinsen
Die gesetzlichen Verzugszinsen folgen einer festen Formel:
- Basiszinssatz: halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt.
- Zuschlag: 5 Prozentpunkte bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte zwischen Unternehmen.
- Verzugstage: taggenaue Zählung ab Eintritt des Verzugs.
- Mahnpauschale: zusätzlich 40 € im B2B-Geschäftsverkehr.
- § 288 BGB – Verzugszinsen & Mahnpauschale (40 €)
- § 247 BGB – Basiszinssatz
- Deutsche Bundesbank – aktueller Basiszinssatz
Verzugszinssatz = Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (Verbraucher) bzw. + 9 Prozentpunkte (Unternehmen). Der Basiszinssatz wird halbjährlich (1.1./1.7.) angepasst — prüfe den tagesaktuellen Wert bei der Bundesbank. Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — dieser Rechner ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Rechne nicht — lass rechnen.
Dieses Tool zeigt, was Werkmind im Alltag automatisch übernimmt: Zahlt ein Kunde zu spät? Berechne deine gesetzlichen Verzugszinsen — direkt in deinen Angeboten, Rechnungen und der Nachkalkulation.
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Häufige Fragen
Der gesetzliche Verzugszins ist der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank plus ein Zuschlag: 5 Prozentpunkte bei Geschäften mit Verbrauchern (B2C) und 9 Prozentpunkte bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B). Der Basiszinssatz wird halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli neu festgelegt.
Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein — bei Verbrauchern nur, wenn du darauf in der Rechnung hingewiesen hast. Mit einer Mahnung kannst du den Verzug auch früher auslösen. Ab dem Tag des Verzugs laufen die Zinsen taggenau.
Bei Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) steht dir zusätzlich zu den Zinsen eine pauschale Entschädigung von 40 € zu — unabhängig von deinem tatsächlichen Aufwand. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gibt es diese Pauschale nicht.
Die Formel lautet: offener Betrag × (Zinssatz ÷ 100) × (Verzugstage ÷ 365). Der Zinssatz ist dabei Basiszinssatz plus 5 bzw. 9 Prozentpunkte. Das Ergebnis sind die Verzugszinsen für den angegebenen Zeitraum.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den Basiszinssatz halbjährlich. Er gilt jeweils ab dem 1. Januar und 1. Juli. Trage im Rechner den zum Verzugszeitpunkt gültigen Wert ein — voreingestellt ist der aktuelle Basiszinssatz.
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