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Kleinunternehmer-Grenze prüfen

Prüfe mit deinen Umsätzen, ob du die Kleinunternehmergrenze nach § 19 UStG einhältst oder umsatzsteuerpflichtig wirst — nach den seit 2025 reformierten Grenzen von 25.000 € und 100.000 €.

KostenlosOhne AnmeldungSofort im Browser
Ergebnis
Kleinunternehmer möglich
keine Umsatzsteuer nötig (§ 19 UStG)
Grenze Vorjahr (25.000,00 €)20.000,00 €
Grenze laufendes Jahr (100.000,00 €)40.000,00 €
StatusKleinunternehmer

Wird die laufende Grenze von 100.000 € unterjährig überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab diesem Zeitpunkt sofort. Es handelt sich um Umsatz-, nicht Gewinngrenzen. Keine Steuerberatung.

Die Kleinunternehmerregelung 2025

Nach § 19 UStG kannst du als Kleinunternehmer auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten. Seit der Reform zum 1. Januar 2025 gelten höhere Grenzen:

Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € (früher 22.000 €)
Laufender Umsatz ≤ 100.000 € (früher 50.000 €)
  • Umsatz, kein Gewinn: maßgeblich ist dein Gesamtumsatz, nicht der Gewinn nach Kosten.
  • Vorteil: keine Umsatzsteuer, weniger Bürokratie, günstigere Preise für Privatkunden.
  • Nachteil: du darfst keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen.
  • Wichtig: Überschreitest du die 100.000 € unterjährig, endet die Regelung sofort ab diesem Umsatz.

Dieser Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung. Im Zweifel sprich mit deinem Steuerberater.

Quellen & Rechtsstand

Die Grenzen 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr) gelten seit 01.01.2025 (Jahressteuergesetz 2024, zuvor 22.000 €/50.000 €). Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — dieser Rechner ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Mit Werkmind automatisch

Rechne nicht — lass rechnen.

Dieses Tool zeigt, was Werkmind im Alltag automatisch übernimmt: Bleibst du unter der Umsatzgrenze nach § 19 UStG? — direkt in deinen Angeboten, Rechnungen und der Nachkalkulation.

  • Werte fließen direkt in Angebot & Rechnung
  • Kalkulation und Nachkalkulation in Echtzeit
  • Serverstandort Deutschland, DSGVO-konform

Häufige Fragen

Kleinunternehmer bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Dann darfst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und musst keine an das Finanzamt abführen.

Zum 1. Januar 2025 wurden die Grenzen deutlich angehoben: Früher galten 22.000 € Vorjahresumsatz und 50.000 € laufender Umsatz. Jetzt sind es 25.000 € für das Vorjahr und 100.000 € für das laufende Jahr. Dadurch können deutlich mehr Betriebe die Regelung nutzen.

Sobald dein laufender Umsatz im Jahr die Grenze von 100.000 € übersteigt, entfällt die Kleinunternehmerregelung sofort ab diesem Zeitpunkt. Ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze reißt, musst du Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Es ist eine Umsatzgrenze, keine Gewinngrenze. Entscheidend ist dein Gesamtumsatz — also alles, was du eingenommen hast, nicht der Gewinn nach Abzug der Kosten. Auch ein Betrieb mit wenig Gewinn kann über der Grenze liegen.

Das kommt darauf an. Vorteil: weniger Bürokratie und günstigere Preise für Privatkunden, weil keine Umsatzsteuer aufgeschlagen wird. Nachteil: Du darfst keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen. Bei hohen Investitionen oder überwiegend gewerblichen Kunden ist die Regelbesteuerung oft besser.

Weniger Büro. Mehr Handwerk.

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